Kraftrad
Fahrerlaubnisklassen
AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindesalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg,
20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre